Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Newform David S. Gower
1. Geltungsbereich
Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen unsererseits liegen die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen zugrunde. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung
oder Annahme der Ware seitens des Vertragspartners als anerkannt. Sie gelten
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne daß es einer erneuten ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf.
2. Angebote und Vertragsschluß
Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich
etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist an Bestellungen grundsätzlich
zwei Wochen gebunden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten oder dem Kunden überlassenen Unterlagen,
sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige
Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar. Die Produkte
werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen des gelieferten
Produktes gegenüber dem bestellten Produkt, sofern sie die Verwendbarkeit bzw.
Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig und gelten als
vertragsgemäße Erfüllung.
3. Lieferung/Erfüllungsort
Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist unser Firmensitz: Newform
David S. Gower, Im Leuschnerpark 4, 64347 Griesheim. Etwaige Lieferzeitangaben
sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig und können vom
Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn der Rest noch geliefert wird
oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollten
wir in Lieferverzug geraten, muß unser Vertragspartner uns eine angemessene
Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß
§ 326 BGB Gebrauch machen kann.
4. Zahlungsbedingungen
Bei Lieferungen erfolgt die Bezahlung per Rechnung mit dem Zahlungsziel von
14 Tagen. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der
Schriftform. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in
Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens
ist nicht ausgeschlossen. Newform behält sich vor, bei Nichtzahlung auch nach
mehreren mündlichen/schriftlichen Mahnungen, die Angelegenheit ohne weitere
Mahnung an unsere Inkasso zu übergeben.
5. Reklamationen
Für Reklamationen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen
sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich uns
gegenüber anzumelden. Andernfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche
mehr geltend gemacht werden.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller
aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen,
gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware unser Eigentum.
7. Haftung
Wir haften nur für Schäden, die von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen
grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft
zugesicherte Eigenschaften. Für von uns nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich
des Vertragspartners liegende Schäden haften wir nicht. Vorstehende Haftungsregelung
betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt
unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen
sind durch wirksame Bestimmungen so zu ersetzen, daß sie dem gewollten Zweck
möglichst nahe kommen.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für Lieferung, auch Frachtfreie und für Zahlung ist der Sitz der
Newform David S. Gower 64347Griesheim. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten
aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Scheck und Wechselklage ist DA-Griesheim.
Beide Parteien können am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen. Newform kann
am Sitz des Käufers klagen. Für dieses Vertragsverhältnis und die gesamten Rechtsbeziehungen
zu Newform und dem Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht; die Geltung des
UN-Kaufrechts ist jedoch ausgeschlossen