Allgemeine Geschäftsbedingungen der Newform David S. Gower

1. Geltungsbereich
Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen unsererseits liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware seitens des Vertragspartners als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne daß es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
2. Angebote und Vertragsschluß
Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist an Bestellungen grundsätzlich zwei Wochen gebunden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar. Die Produkte werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen des gelieferten Produktes gegenüber dem bestellten Produkt, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.
3. Lieferung/Erfüllungsort
Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist unser Firmensitz: Newform David S. Gower, Im Leuschnerpark 4, 64347 Griesheim. Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn der Rest noch geliefert wird oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollten wir in Lieferverzug geraten, muß unser Vertragspartner uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB Gebrauch machen kann.
4. Zahlungsbedingungen
Bei Lieferungen erfolgt die Bezahlung per Rechnung mit dem Zahlungsziel von 14 Tagen. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Newform behält sich vor, bei Nichtzahlung auch nach mehreren mündlichen/schriftlichen Mahnungen, die Angelegenheit ohne weitere Mahnung an unsere Inkasso zu übergeben.
5. Reklamationen
Für Reklamationen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich uns gegenüber anzumelden. Andernfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware unser Eigentum.
7. Haftung
Wir haften nur für Schäden, die von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für von uns nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden haften wir nicht. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen so zu ersetzen, daß sie dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für Lieferung, auch Frachtfreie und für Zahlung ist der Sitz der Newform David S. Gower 64347Griesheim. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Scheck und Wechselklage ist DA-Griesheim. Beide Parteien können am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen. Newform kann am Sitz des Käufers klagen. Für dieses Vertragsverhältnis und die gesamten Rechtsbeziehungen zu Newform und dem Käufer gilt ausschließlich deutsches Recht; die Geltung des UN-Kaufrechts ist jedoch ausgeschlossen